Betriebliche Bedarfs- und Entwicklungsplanung
Unternehmenserfolg
ist auch eine Frage
der betrieblichen
Sicherheit.
Betriebliche Feuerwehren agieren stets im Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit und Sicherheit. Entsprechend wichtig ist es, die grundsätzliche Notwendigkeit und die richtige Dimensionierung einer Werkfeuerwehr belastbar, ausgewogen und nachvollziehbar abzuleiten. Die Grundlage dafür bildet die Bedarfs- und Entwicklungsplanung der betrieblichen Gefahrenabwehr.
Ziel dieser Planung ist es, die Gefahrenabwehr so auszurichten, dass Standorte, Anlagen und Menschen optimal geschützt sind und gleichzeitig die Folgen möglicher Schadensereignisse wirksam begrenzt werden.
Bestandteile der Bedarfsplanung betrieblicher Feuerwehren
1. Anforderungen an die Werkfeuerwehrbedarfsplanung
Eine Werkfeuerwehrbedarfsplanung muss für alle Beteiligten – Aufsichtsbehörde(n), Leitung der betrieblichen Gefahrenabwehr, Abteilungsleitung(en), Geschäftsführung und Aufsichtsrat – verständlich, nachvollziehbar und transparent sein.
Die Bedarfsplanung bezieht stets die individuellen Anforderungen des Unternehmens mit ein und erfüllt alle gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen.
2. Analyse der betrieblichen Anforderungen
Im Rahmen der Analyse der spezifischen Anforderungen des Betriebs werden zunächst alle Gefahren identifiziert, Risiken bewertet und mögliche Einsatzszenarien durchdacht. Betriebliche Gegebenheiten – z.B. die Art der hergestellten und eingesetzten Produkte, die Produktionsprozesse, die Lagerung sowie die Art und Menge gefährlicher Stoffe – werden dabei genau unter die Lupe genommen. Berücksichtigung finden auch Faktoren wie die Größe und Lage des Betriebs sowie die betriebliche Infrastruktur.
Gemäß den Anforderungen, die sich aus dem Gefährdungspotenzial ergeben, erfolgt zielgerichtet die Dimensionierung von Technik und Personal der Gefahrenabwehr.
3. Zusammenarbeit mit der öffentlichen Gefahrenabwehr
Um im Einsatz eine schnelle und reibungslose Zusammenarbeit mit externen Kräften wie der öffentlichen Feuerwehr gewährleisten zu können, werden Schnittstellen und Führungsstrukturen abgeleitet.
Unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der ortsspezifischen Strukturen erfolgt eine klare Definition aller Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.
4. Schulungen und Ausbildungen für das Personal
Regelmäßige Schulungen und Ausbildungen für das Personal der Werkfeuerwehr tragen dazu bei, dass die Mitarbeitenden im Ernstfall schnell und sicher agieren sowie Schäden minimieren können. Empfehlenswert sind sowohl theoretische Schulungen als auch praktische Übungen und eine regelmäßige Auffrischung des Wissens – idealerweise direkt in den Betrieben und Anlagen, um den großen Vorteil der detaillierten Ortskenntnis optimal auszunutzen.
5. Überprüfung und Anpassung der Werkfeuerwehrbedarfsplanung
Bedarfs- und Entwicklungspläne müssen üblicherweise regelmäßig alle 5 Jahre sowie bei relevanten Änderungen überprüft und fortgeschrieben werden.
Wie wir vorgehen
1. Analyse des Gefährdungspotenzials mit Risikobewertung
Herzstück und Kernelement der Analyse des Gefährdungspotenzials ist eine auf den jeweiligen Betrieb genau ausgelegte fundierte Risikobewertung. Wir bewerten dabei – neben Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellem Schadensausmaß zu erwartender Ereignisse – auch die besonderen Anforderungen an einen potenziellen Feuerwehreinsatz. Diese LÜLF+ Methode ist schon seit vielen Jahren branchenübergreifend ein Garant für transparent nachvollziehbare, belastbare Ergebnisse.
2. Bemessungsszenarien
3. Konzeption der Gefahrenabwehrpotenziale
Aufbauend auf den Analyseergebnissen werden die Gefahrenabwehrpotenziale konzipiert. Dazu gehören:
- die Definition der Schutzziele unter Berücksichtigung der (bau)rechtlichen Genehmigungssituation und in Zusammenhang mit den Determinanten der Feuerwehr
- die Dimensionierung des Bedarfs an Personal unter Berücksichtigung der Qualifikationen und der Einsatzbereitschaft der Mitarbeitenden
- die Dimensionierung des Bedarfs an Technik und Gerät (z.B. Löschfahrzeuge, spezielle Ausstattung und Ausrüstung etc.)
- das sich daraus ergebende einsatztaktische Grundkonzept als ideale Schnittstelle zur Praxis
4. Handlungsbedarf und Umsetzung
Zu jeder guten und zweckmäßigen Bedarfsplanung gehören letztlich
- eine nachvollziehbare und belastbare Risikobewertung
- eine Konzeption, die nicht nur auf dem Papier funktioniert
- der Soll-Ist-Vergleich
- die konkrete Ableitung von Handlungsbedarfen
- die Priorisierung aller Maßnahmen gemäß deren Bedeutung und Dringlichkeit
Alle unsere Expertinnen und Experten verfügen über umfangreiche eigene operative Erfahrung. Dieses Praxiswissen ist Garant dafür, dass wir stets realitätsnah und umsetzungsorientiert arbeiten.
Wir sehen unsere Aufgabe primär auch in der Moderation und Kulturübersetzung zwischen allen Beteiligten. Unser Anliegen ist es, gegenseitiges Verständnis zu schaffen, unterschiedliche Perspektiven abzugleichen und so letztlich alle Interessen konstruktiv zusammenzuführen.
Wir bringen Erfahrung aus hunderten Projekten mit – branchenübergreifend, im gesamten deutschsprachigen Raum.
Wir arbeiten mit bewährten Methoden, die einen praktischen Fokus mit akademischer / wissenschaftlicher Belastbarkeit vereinen. Dadurch entstehen Ergebnisse, die sowohl handfest und direkt nutzbar als auch theoretisch fundiert sind.
Als verlässlicher Partner stehen wir für eine klare, stets angemessene Kommunikation und ein belastbares Projektmanagement.
Ihr
großes
Plus