Mediation in der Gefahrenabwehr

Konflikte entstehen überall –

auch in der Gefahrenabwehr.

Mediation bringt Men­schen zurück in den Dialog.

Mediation ist ein strukturiertes und wirkungsvolles Verfahren zur Klärung von Konflikten. Das Besondere daran: Die Beteiligten arbeiten eigenständig und eigenverantwortlich an der Entwicklung tragfähiger Lösungen. So entstehen einvernehmliche und nachhaltige Ergebnisse – sogenannte Win-Win-Lösungen. Mediation unterscheidet sich damit grundlegend von Entscheidungen, die durch Dritte vorgegeben werden.

Mediation

In der Gefahrenabwehr sind Menschen von zentraler Bedeutung. Und ganz gleich, ob sie ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig sind: Gerade in anspruchsvollen Situationen müssen sie eng und zielgerichtet zusammenarbeiten sowie unter hohem Zeitdruck Entscheidungen von oft großer Tragweite treffen.

Eingebunden sind sie dabei in unterschiedliche Organisationen und Netzwerke, Generationen und Traditionen – geprägt durch eigene Fachsprachen, föderale Besonderheiten und teilweise ausgeprägte hierarchische Strukturen. Schon im alltäglichen Zusammenarbeiten – besonders aber im Einsatzgeschehen – können daraus Spannungen und Konflikte entstehen.

Bei der Bearbeitung von Konflikten stehen die Interessen und Bedürfnisse der beteiligten Menschen im Mittelpunkt. Wenn Ursachen und Zusammenhänge verstanden werden, entstehen nicht nur Lösungen – sondern auch neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Besonders wirkungsvoll ist dabei die Vermittlung durch neutrale, allparteiliche Dritte, die Verständigung ermöglichen und eine gemeinsame Entwicklung fördern.

das Lülf Mehrwert-Paket

Als erfahrene „Kulturübersetzer*innen“ sind wir für diese Aufgabe bestens geeignet. Mit umfassender Kenntnis und tiefem Verständnis für die Strukturen, Anforderungen und Interessenlagen in der Gefahrenabwehr schaffen wir Voraussetzungen für Perspektivwechsel, erweitern Blickwinkel und fördern gegenseitiges Verständnis.

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Plus

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Ansprechpartner

Pascal Ruthenkolk

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Mediation als strukturierte Konfliktlösung

Strukturiert. Verständlich. Lösungsorientiert.

Darauf aufbauend werden in gemeinsamen Gesprächen die Themen strukturiert, Interessen herausgearbeitet und Lösungen entwickelt. Je nach Situation kommen dabei unterschiedliche Methoden zum Einsatz. Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis zu fördern und tragfähige, einvernehmliche Vereinbarungen zu ermöglichen.

Der Ablauf wird individuell an die Beteiligten und die jeweilige Konfliktsituation angepasst.

Phasen der Mediation

Phase 1

Erstgespräch

Phase 2

Themensammlung

Phase 3

Interessenfindung

Phase 4

Entwicklung von Lösungsoptionen

Phase 5

Abschluss­vereinbarung

Grundsätze
der Mediation

… aber auch den Raum vertraulich und offen mit den Themen des Konfliktes umgehen zu können. Diesen Prinzipen verpflichten sich die Mediantinnen, die Medianten und die Mediatorin bzw. der Mediator gemäß des Mediationsvertrages.

Ein Grundsatz der Mediation ist die freiwillige Teilnahme am Verfahren. Keine der beteiligten Personen darf zur Teilnahme gezwungen werden oder negative Folgen befürchten – unabhängig davon, ob die Mediation erfolgreich verläuft oder nicht. Zur Freiwilligkeit gehört auch, dass das Verfahren jederzeit von einer Partei oder durch die Mediatorin bzw. den Mediator beendet werden kann.

Die Mediation lebt von der aktiven Mitarbeit der Beteiligten. Sie sind es, die eigene Lösungen für ihren Konflikt erarbeiten sollen. Dazu gehört die Bereitschaft, gemeinsam nach einvernehmlichen Möglichkeiten zu suchen und offen in den Prozess einzubringen.

Die Beteiligten übernehmen Verantwortung für ihr eigenes Handeln und den Umgang mit dem Konflikt. Voraussetzung für die Teilnahme ist die physische und psychische Fähigkeit, sich auf das Verfahren einzulassen. Eigenverantwortlichkeit bedeutet auch, dass die Mediatorin oder der Mediator keine Einflussnahme auf das Ergebnis ausübt.

Damit tragfähige Lösungen entstehen können, müssen alle für den Konflikt relevanten Informationen offengelegt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass Entscheidungen auf einer vollständigen und fairen Informationsgrundlage getroffen werden.

Die Beteiligten verpflichten sich, mit Offenheit gegenüber möglichen Ergebnissen in die Mediation zu gehen. Persönliche Ideallösungen dürfen benannt werden, doch es muss die Bereitschaft bestehen, im Sinne einer gemeinsamen Lösung davon abzuweichen.

Alle Teilnehmenden sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Inhalte der Mediation bleiben innerhalb des Verfahrens – auch im Falle eines Abbruchs. Eine Weitergabe von Informationen nach außen ist nur mit dem gemeinsamen, schriftlich dokumentierten Einverständnis aller Beteiligten zulässig.

Die Mediatorin bzw. der Mediator begleitet das Verfahren allparteilich und neutral. Das bedeutet: keine eigenen Interessen, keine Bewertungen, keine Einflussnahme. Beide Seiten werden gleichwertig unterstützt, um ein ausgewogenes Verfahren auf Augenhöhe zu ermöglichen.

Während des Mediationsverfahrens verpflichten sich die Beteiligten, die Ausgangssituation zu bewahren. Gegenstände oder Zustände, die Teil des Konflikts sind, sollen nicht verändert werden. Sollte es dennoch zu Änderungen kommen – etwa durch äußere Einflüsse – sind diese offen zu kommunizieren.

 
 

Es steht allen Parteien frei, sich vor, während oder nach der Mediation rechtlich oder anderweitig extern beraten zu lassen. Auch die Einbindung einer juristischen Vertretung in die Mediation ist möglich – sofern dies im Einvernehmen und idealerweise im Mediationsvertrag geregelt ist.

"Konflikte lassen sich nicht vermeiden, aber im Dialog lassen sie sich gestalten."

Pascal Ruthenkolk, Berater bei LÜLF+

Bedarfsplanung

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